Annemarie Geissbühler - Die erste Staatsanwältin der Schweiz
Die Juristin Annemarie Geissbühler wurde 1959 die erste Staatanwältin der Schweiz und widmete ihr ganzes berufliches Leben der Gleichberechtigung der Frauen. “Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts war für mich eine Genugtuung”, erzählt sie im Video, “endlich konnte ich im Staat mitreden.” Sie erkannte aber bald, dass es noch ein langer Weg war, bis die Gleichberechtigung auch im Privaten ankommen würde. So kämpfte die fünffache Mutter für die Einführung des neuen Eherechts, das 1985 vom Volk angekommen wurde.